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2 Entgegnungen auf oft gehörte „linke“ Argumente

Posted by Clochard - 25. Januar 2018

Ich halte mich selbst für einen Menschen der politischen Mitte. Ich vertrete die Theorie, dass, je weiter man sich von der politischen Mitte wegbewegt, desto eher gewinnt Emotinalität und Ideologie die Oberhand während gleichzeitig Rationalität und das kritische Denken zunehmend verdrängt wird.

Ich strebe danach vernunftgeleitet zu urteilen und zu argumentieren, obgleich mir zur selben Zeit bewußt ist, dass dieses Ziel nie zu 100% erreichbar ist. Und aus diesem Grund strebe ich auch danach mir Argumente aller Seiten anzuhören und diese dann kritisch gegeneinander abzuwägen. Es liegt in der Natur der Sache, weil der Mensch nunmal als solcher unvollkommen ist, dass das nicht immer gelingt und man zuweilen in Fallen tappt. Zwei dieser Fallen, in die ich selbst bis vor kurzem selbst auch getappt bin, möchte ich heute besprechen.

  1. „Die Schere zwischen arm und reich wird immer größer“

    Dieses Argument oder diese Tatsache wird sehr oft vorgebracht und auch in Medien oft thematisiert. Ich möchte einleitend kurz erkären, was dieser Satz in meinem Kopf für Bilder und Assoziationen hervorgebracht hat.

    Habe ich diesen Satz früher gehört, so war in meinem Kopf ein Teil der Bevölkerung, nennen wir ihn „X“, der immer arm war und immer ärmer wurde. Gleichzeitig gab es einen konstanten Teil der Bevölkerung, der reich war und immer reicher wurde, nennen wir ihn „Y“.

    Bei einer Gesamtbevölkerungszahl von 10 war es also in meinem Kopf so, dass Herr und Frau Ritch zu Y gehören, die Ehepaare Middle, Median und Average dazwischen liegen und das Ehepaar Poor zu X gehört. Wenn nun behauptet wurde, dass die Schere wieder aufgegangen war, so ergab sich in meinem Kopf das Bild, dass Ehepaar Ritch wieder reicher geworden war, die Ehepaare Middle und Median gleich geblieben waren, das Ehepaar Average sich näher Richtung Armut bewegt hatte und Ehepaar Poor noch viel ärmer geworden war.

    Aber es ist mitnichten so. Der Denkfehler, dem ich unterlegen bin war, dass ich einfach auf die soziale Mobilität vergessen habe. Umgelegt auf das obere Beispiel bedeutet das, dass nachdem einige Zeit vergangen ist, und die Schere zwischen arm und reich wiedermal weiter aufgegangen ist sich die Sache auch so darstellen kann: Ehepaar Average ist nun das Reichste, sogar reicher als das Ehepaar Ritch vorher, die Mitte bilden nun Ehepaar Poor, Ritch und Median, während Ehepaar Middle nun das Ärmste ist, vielleicht sogar ärmer als Ehepaar Poor vorher war.

    Diese Darstellung löst das Problem zwar nicht (ich bin der Meinung ein immer weiteres auseinanderklaffen von arm und reich bringt tatsächlich eine Menge Probleme mit sich) aber es klingt auch nicht mehr so drastisch und drängend wie zuvor. Auf diese Tatsache bin ich auch nicht selbst gekommen, sondern durch Beschäftigung mit dem amerikanischen ökonomen Thomas Sowell. Ich bin weit davon entfernt mit Sowell in allen Punkten und Ansichten übereinzustimmen, dennoch ist es sehr interessant sich mit seinen Ansichten auseinanderzusetzen. Im Übrigen ebenfalls eine Eigenschaft, die meiner Ansicht nach proportional mit der Entfernung von der politischen Mitte abnimmt, wenn nämlich Emotion und Ideologie die Oberhand gewinnen….. Ein schönes langes Interview mit Sowell übrigens hier :

  1. In Gegenden mit vielen Migranten wählen die Leute weniger rechtslastig als in Gegenden mit wenig Migranten

    Auch das ist ein oft gehörtes Argument. Frappierend oft der besondere Unterschied zwischen (Groß-)stadt und Land. Es wird der Eindruck erweckt, und ich nehme mich da nicht aus – dass man reservierter und ängstlicher gegenüber jenen Dingen ist, die man nicht so gut kennt. Dinge die man nicht kennt oder versteht machen oft Angst, das ist nur zu menschlich. Es wird daher der Eindruck erweckt, dass Menschen in Gegenden, wo nur wenig Migranten sind deswegen so wählen, weil so bloß Angst vor Etwas haben, dass sie nicht kennen. Die implizite Unterstellung lautet :

    Würden diese Leute Migranten kennenlernen, sich auf sie einlassen, dann würden sie auch keine Angst mehr vor ihnen haben und auch nicht mehr rechts wählen

    Ein weiterer bemerkenswerter Mann, Jonathan Haidt, hat mich erst auf eine ebenso naheliegende, wie einleuchtende Tatsache aufmerksam gemacht : Es ist im Großen und Ganzen nicht so, dass Menschen in bestimmten Gegenden linkslastig wählen und mit Migranten kein Problem haben weil Migranten dort sind, sondern es ist vielmehr so, dass die Menschen dorthin siedeln wo sie ein Umfeld vorfinden in dem sie sich wohlfühlen. D.h. im Rahmen der Binnenmigration ziehen Menschen, denen Heimat wichtig ist und die eine relativ homogene soziale Umgebung brauchen um sich wohlzufühlen eher aufs Land, Menschen die eher das Gegenteil suchen zieht es dagegen eher in die Stadt. In welchen gigantischen Dimensionen das stattfindet habe ich mir anhand Österreichs größter Stadt -Wien- näher angesehen. Die Binnenwanderungsstatistik der letzten Jahre sieht für Wien so aus :

    Binnenwanderungsströme zwischen Wien und den Bundesändern seit 2002
    Jahr Gesamt
    Zuzug nach Wien
    2002 26751
    2003 24590
    2004 24905
    2005 26016
    2006 26988
    2007 28778
    2008 28370
    2009 31129
    2010 31255
    2011 31629
    2012 33780
    2013 32320
    2014 33764
    2015 37175
    Wegzüge aus Wien
    2002 24861
    2003 26136
    2004 28784
    2005 29242
    2006 29116
    2007 30580
    2008 30729
    2009 29190
    2010 28970
    2011 30211
    2012 30587
    2013 31951
    2014 32741
    2015 35932

     

Die Summen der Binnenwanderungsbewegung für die Jahre 2002 bis 2015 beträgt also für Wien 417450 Zuzüge und 419030 Wegzüge bei ca. 1,8 Mio Einwohnern. Auch wenn man auf jeden Fall in Rechnung stellen muss, dass es sich hier ganz sicher erst um eine Korrelation und noch keine Kausalität handelt und außerdem die Gründe für Wanderungsbewegungen von/nach Wien alles andere als monokausal sind, so muss man doch festhalten, dass innerhalb von knapp 13 Jahren fast ein Viertel der Wiener Bevölkerung ausgetauscht wurde.

 

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Gedanken zum Bedingungslosen Grundeinkommen (BGE) – Teil 1

Posted by Clochard - 18. Januar 2018

Heute möchte ich mich einmal mit etwas anderem als Feminismus und Gender befassen, nämlich dem Bedingungslosen Grundeinkommen. Bisher habe ich mich nur sehr oberflächlich damit auseinandergesetzt ohne die Vorschläge jedoch vollständig geistig zu durchdringen, ich hoffe die Verfassung dieses Blogeintrags hilft mir dabei und generiert für andere Menschen auch einen Nutzen.

Meine eigene Gefühls- und Verstandeslage vor der Untersuchung ist folgende :

Der Grundgedanke ist ganz nett und es klingt, zumindest wenn man nach den Befürwortern geht wie ein Schlaraffenland (schreibt man das so?) in dem Milch und Honig fließen. Trotzdem regt sich bei der Beschreibung im Kopf und im Bauch Widerstand, und beide mahnen : Irgendwas stimmt da nicht, irgendwo ist da ein Haken.

Ich werde mich dem Thema mittels folgender Herangehensweise nähern :

Zuerst werde ich versuchen maximal 3 repräsentative BGE-Modelle zu finden um diese dann Schritt für Schritt zu analyiseren und wo nötig durchzurechnen. Ich werde für jedes dieser 3 Modelle die Argumente der Befürworter und der Kritiker recherchieren und meine eigenen Argumente dazu einfliessen lassen.

Außerdem stelle ich mir die unvermeidliche und berechtigte Frage : cui bono ? also wem nützt es. Üblicherweise, wenn Menschen Zeit, Geld und Mühe in eine Sache investieren, dann tun sie das, weil sie sich davon einen Nutzen versprechen. Diese Frage ist umso berechtigter, als Menschen mit völlig verschiedenen Hintergründen und Biographien das BGE pushen.

Als Quelle für fast alle meine weiteren Betrachtungen verwende ich Material von der Website (abweichende Quellen werden entsprechend ausgewiesen) : http://www.grundeinkommen.de/

Man kann einwenden, die o.g. Quelle sei nicht objektiv, da sie von Grundeinkommensbefürwortern erstellt wurde. Der Einwand ist valide, die Schlußfolgerung daraus kann aber nicht darauf hinauslaufen Material von dieser Website grundsätzlich abzulehnen, denn das wäre ein argumentum ad hominem. Obwohl die Autoren der Website ein bestimmtes Ziel verfolgen, kann dennoch wahr sein, was sie sagen. Es liegt an mir herauszufinden, ob sie die Wahrheit sagen.

Ich hätte im Übrigen sehr gerne eine österreichische BGE Quelle verwendet, weil das für mich sehr viel leichter zu analysieren gewesen wäre (unterschiedlicher rechtlicher IST-Zustand in DE und AT) aber leider sind die österreichischen BGE-Quellen bestenfalls durchschnittlich. Der Durchschnitt hat in Österreich mentalitätsbedingt leider eine lange Tradition (was im Umkehrschluß aber keinesfalls bedeutet alles was aus Österreich kommt sei damit automatisch unter- oder durchschnittlich).

Vorstellung der Modelle und Begriffserklärungen

Ein bedingunsloses Grundeinkommen definiert sich durch folgende Faktoren :

Ein Grundeinkommen ist ein Einkommen, das eine politische Gemeinschaft bedingungslos jedem ihrer Mitglieder gewährt. Es soll

  • die Existenz sichern und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen,
  • einen individuellen Rechtsanspruch darstellen sowie
  • ohne Bedürftigkeitsprüfung und
  • ohne Zwang zu Arbeit oder anderen Gegenleistungen garantiert werden.

Das Grundeinkommen stellt somit eine Form von Mindesteinkommenssicherung dar, die sich von den zur Zeit in fast allen Industrienationen existierenden Systemen der Grund- bzw. Mindestsicherung wesentlich unterscheidet. Das Grundeinkommen wird erstens an Individuen anstelle von Haushalten gezahlt, zweitens steht es jedem Individuum unabhängig von sonstigen Einkommen zu, und drittens wird es gezahlt, ohne dass eine Arbeitsleistung, Arbeitsbereitschaft oder eine Gegenleistung verlangt wird.

Aus den vielen verschiedenen Modellen werde ich mir also zuerst nur solche herauspicken, welche die o.g. Kriterien erfüllen.

In der Übersicht zu den BGE-Typen von Ronald Blaschke in der derzeit letzten Fassung vom Oktober 2017 werden 14 Ausformungen dargestellt, die der vollwertigen Definition von weiter oben entsprechen (im Gegensatz etwa zu „partiellen Grundeinkommen“).

Als wesentliche Determinanten und Unterscheidungsmerkmale eines Grundeinkommensmodells betrachtet Blaschke :

a) Personenkreis (d.h. Bezugsberechtigte)

b) angepeilte monatliche Höhe des BGE

c) Finanzbedarf und vorgeschlagene Finanzierung

d) institutionelle Ausformung, Verwaltung

e) Berücksichtigung von Sonderbedarfen (also zusätzliche Transfers zum BGE)

f) Umgang mit anderen steuerfinanzierten Sozialtransfers (welche werden ersetzt, welche kommen hinzu)

g) Ausformung der Sozialversicherung im neuen System (Krankenkasse, Unfallversicherung, Pensions (=Renten)versicherung e.t.c )

h) Schicksal der sonstigen öffentlichen Infrastruktur bzw. Dienstleistungen                     (Aussagen darüber, was nach Einführung des BGE, PGE oder der Grund-/Mindestsicherung mit öffentlichen Infrastrukturen und Dienstleistungen in den Bereichen Kultur, Bildung, Soziales, öffentlicher Verkehr etc. geschehen soll.)

i) Ausgestaltung der Arbeitsmarktpolitik (Aussagen darüber, ob und welche arbeitsmarktpolitischen Instrumente im Konzept vorgesehen sind, z. B. Mindestlohn (ML) oder AZV (gesetzliche oder sonst allgemein ausgehandelte Arbeitszeitverkürzung)

j) weitere gesellschaftspolitische Ansätze und Begleitmaßnahmen

k) Bemerkungen

ad a) Personenkreis (d.h. Bezugsberechtigte)

Ich will sehen, ob die Ausgestaltung des anspruchsberechtigten Personenkreises ein notwendiges Kriterium für die Auswahl meiner 3 zu untersuchenden Modelle ist.

Grundeinkommensmodell anspruchsberechtigter Personenkreis
Existenzgeld alle in D lebenden
Grundeinkommen nach Carls 2016 alle, die in D ihre alleinige Wohnung oder ihren Hauptwohnsitz haben
Grundeinkommen nach Dilthey 2008 alle in D mit legalem Aufenthaltsstatus, andere analog alter Sozialhilfe (BSHG)
Emanzipatorisches Grundeinkommen alle mit Erstwohnsitz in D
Solidarisches Grundeinkommen (Piratenpartei) alle, die ihren Hauptwohnsitz oder gewöhnlichen und rechtmäßigen Aufenthalt in D haben
Solidarisches Grundeinkommen (SPD Rhein-Erft) alle, die in D eine Mindestdauer ihren legalen Wohnsitz haben
Grundeinkommen nach ATTAC 2012 alle in D Lebenden
Grundeinkommen nach Götz Werner 2017 keine bzw. unterschiedliche Angaben (mindestens StaatsbürgerInnen), evtl. Staffelung der Höhe nach Aufenthaltsdauer bei NichtstaatsbürgerInnen
Grünes Grundeinkommen alle, die ihren Erstwohnsitz in D haben oder sich im Verfahren zur Erlangung der Aufenthaltsgenehmigung befinden
Grundeinkommen nach dem dt.Bundesjugendring keine Angaben
Grundeinkommen nach dem Bundesjugendwerk(Arbeiterwohlfahrt) alle dauerhaft in D Lebenden
Grundeinkommen nach der Naturfreundejugend alle dauerhaft in D Lebenden
Ulmer Transfergrenzenmodell alle StaatsbürgerInnen, dauerhaft in D lebende EU BürgerInnen bzw. bzgl. Transfers gleichgestellte MigrantInnen; andere: Asylbewerberleistungen gemäß BSHG
Grundeinkommen nach Straubhaar 2017 alle StaatsbürgerInnen, für AusländerInnen nach Wartezeit

Die meisten Grundeinkommensmodelle stellen auf den dauerhaften Lebensmittelpunkt in Deutschland ab, einige auf die Staatsbürgerschaft. Bei denen, die auf die Staatsbürgerschaft abstellen hat meine Recherche nicht ergeben, wie mit im Ausland lebenden Staatsangehörigen zu verfahren wäre, von daher denke ich mir, auf die wurde in jenen Modellen, die auf die Staatsbürgerschaft abstellen einfach vergessen. Von daher wollen ohnehin alle Modelle dasselbe, womit sich der Bezieherkreises nicht als geeignetes Kriterium erweist, eines von 3 unterschiedlichen Modellen auszuwählen.

ad b) angepeilte monatliche Höhe des BGE

Grundeinkommensmodell Höhe des BGE

(dynamische) Ableitung der Höhe

Existenzgeld 1.060 Euro,kostenfreie KV/PV, wenn außer BGE kein Einkommen

Warenkorb

Grundeinkommen nach Carls 2016 1.110 Euro, 500 Euro bis 18 J.,kostenfreie KV/PV, wenn außer BGE keine Einkommen

keine Angabe

Grundeinkommen nach Dilthey 2008 1.100 Euro ab 18,altersgestaffelt bis 18 J. (Durchschnitt 500 Euro), plus KV/PV Beiträge

60% des durch-schnittlichen ProKopfBruttoeinkommens

Emanzipatorisches Grundeinkommen 1.080 Euro ab 16 J., 540 Euro bis 16 J.,kostenfreie KV/PV, wenn außer BGE kein Einkommen

50% des Volkseinkommens, Armutsrisikogrenze

Solidarisches Grundeinkommen (Piratenpartei) 540 Euro plus Wohnkostenpauschale 360 Euro, also 900 Euro; kostenfreie KV/PV, wenn außer BGE kein Einkommen

keine Angaben

Solidarisches Grundeinkommen (SPD Rhein-Erft) 800 Euro ab 18 J., 500 Euro bis 18 J., kostenfreie KV/PV wenn außer BGE keine Einkommen

oberhalb Armutsrisikogrenze (derzeit über 1.100 Euro)

Grundeinkommen nach ATTAC 2012 mind. Pfändungsfreigrenze(derzeit rund 1.140 Euro)
Grundeinkommen nach Götz Werner 2017 verschiedene Angaben: 600
bis 1.500 Euro ab 18 J., 300 Euro (bzw. halbes BGE) bis 18 J., bei niedrigem Einstieg KV/ PV gesondert, bei höherem BGE : keine Angaben über KV/PV, wenn außer BGE keine Einkommenkeine Angaben
Grünes Grundeinkommen keine Angaben, alle die gleiche Höhe; kosten freie KV/PV, wenn außer BGE keine Einkommen

mglw. Warenkorb, soziokulturelle Teilhabe soll gesichert sein

Grundeinkommen nach dem dt.Bundesjugendring Höhe oberhalb von 60% des durchschnittlichen Markteinkommens
Grundeinkommen nach dem Bundesjugendwerk(Arbeiterwohlfahrt) keine Angaben, keine Altersstaffelung (vom Anspruch, aber: ein Teil bei Kindern/Jugendlichen in Fonds eingezahlt, bei Volljährigkeit als Startkapital ausgezahlt)

keine Angaben

Grundeinkommen nach der Naturfreundejugend 800 (bis 1.000) Euro, zusätzlich gesicherte Gesundheitsversorgung

Ermittlung durch unabhängige Experten

Ulmer Transfergrenzenmodell keine Angaben, Betrag wird aus Berechnungsmodell erschlossen

Orientierung am Steuerfreibetrag, der politisch entschieden wird

Grundeinkommen nach Straubhaar 2017 Rechenbeispiele für 600 Euro bis 2.000 Euro (1.000 Euro “plausibel”), plus Grundversicherung, Gutschein oder kostenfreie Absicherung bei Krankheit/Unfall,

politische Entscheidung

Die anepeilte Höhe des BGE als auch dessen zukünftige Indexierung scheint ein besseres Mittel zur Einteilung zu sein. Viele Varianten geben einen Betrag nach derzeitiger Kaufkraft von 1000 bis 1100 Euro an. Damit kann man rechnen, daher wird das ein Auswahlkriterium. Diejenigen Modelle, die gar keine Angaben machen scheiden naturgemäß aus. Übrig bleiben dann noch das Ulmer Transfergrenzenmodell und das BGE nach dem Bundesjugendring, die wenigstens berechenbar sind, auch wenn sie keine festen Betrag angeben.

ad c) Finanzbedarf und vorgeschlagene Finanzierung

Die geplante Finanzierung und ebenso der geplante Finanzierungsbedarf ist ein heftiger Streitpunkt zwischen BGE-Gegnern und Befürwortern. Hier eine Aufstellung wie sich die in Betracht kommenden BGE Modelle das so vorstellen :

Grundeinkommensmodell Finanzbedarf und

vorgeschlagene Finanzierung

Existenzgeld 873 Mrd. Euro

50% des Nettoeinkommens plus Änderungen bei ErbSt, EnergieSt, KapSt, Zinsertrags-, Kapitalexportsteuer; nur noch eine Est-klasse

Grundeinkommen nach Carls 2016 63 Mrd. Euro

62,5% flat tax –neue ESt., nur noch eine ESt.-Steuerklasse, Wegfall Freibeträge und Werbungskosten bis Höhe Grundeinkommen

Grundeinkommen nach Dilthey 2008 ca. 800 Mrd. Euro

neue SozialUSt, neue ESt auf höhere Einkommen (50% flat tax ab Bruttoeinkommen in 5fünffacher BGE Höhe inkl. BGE), KapitalUSt auf Finanzprodukte

Emanzipatorisches Grundeinkommen 863Mrd. Euro (SD)
447-467 Mrd. Euro (NES)33,5% Abgabe auf alle Bruttoprimäreinkommen,Sachkapital, Primärenergie,Luxusgüterumsatzabgabe, nur noch eine ESt-Klasse, Senkung Eingangs-/Spitzensteuersatz
Solidarisches Grundeinkommen (Piratenpartei) 566 Milliarden Euro (als SD gerechnet)

50% flat tax -neue ESt, 15% Zusatz-ESt bei Bezug der Wohnkostenpauschale

Solidarisches Grundeinkommen (SPD Rhein-Erft) 731 Mrd. Euro (gerechnet als SD)

50% flat tax -neue Est

Grundeinkommen nach ATTAC 2012 keine Angaben

Börsenumsatz-/ Umweltsteuern, Abgaben auf höhere Einkommen, Vermögen, Gewinne, perspektivisch im Rahmen der Bürgerversicherung finanziert

Grundeinkommen nach Götz Werner 2017 keine Angaben

Konsumsteuer (Abschaffung aller anderen Steuern bzw. deren schrittweise Senkung, neuerdings auch Einführung einer FtSt.

Grünes Grundeinkommen keine Angaben

Konsum-, progressive ESt, VSt, ErbSt, Schenkungsbesteuerung

Grundeinkommen nach dem dt.Bundesjugendring keine Angaben

Finanzierung durch gerechtere Steuerpolitik und Unternehmensgewinne

Grundeinkommen nach dem Bundesjugendwerk(Arbeiterwohlfahrt) keine Angaben

über eine Umverteilung von oben nach
unten (deswegen u. a. Vermögenund Reichensteuer diskutiert)

Grundeinkommen nach der Naturfreundejugend keine Angaben

z. B. mit einer 60% flat tax –neue ESt

Ulmer Transfergrenzenmodell keine Angaben, Kosten variieren je nach gewähltenBerechnungsmodell

Sozialabgabe auf alle Bruttoeinkommen (inkl. SV Leistungen), ergibt sich aus gewünschter Höhe und Transfergrenze, auch Erhöhung der MwSt möglich.

Grundeinkommen nach Straubhaar 2017 je nach Höhe unterschiedlich

neue ESt (flat tax)

Modelle die weder Angaben zum Finanzbedarf noch zur Art der Finanzierung gemacht haben scheiden für mich von vorneherein aus. Einerseits, da man nichts berechnen kann, und andererseits, weil man auch von Visionären verlangen kann und muss, dass sie sich Gedanken über die Machbarkeit des von Ihnen angestrebten Zustands machen, ich sehe es nicht als meine Aufgabe mir deren Kopf zu zerbrechen.

Die meisten Modelle setzen an der Einkommenssteuer an, die wird also in jedem Fall für die 3 Verlgeichsmodelle gewählt, viele haben die MwSt dabei, auch die wird zu berücksichtigen sein, insbesondere „linke“ Modelle haben auch die Einführung/Erhöhung von Vermögens-, Erbschafts-, Reichen-, Finanztransaktions-, Schennkungs-, Börsenumsatz-, Öko-, Luxus- und sonstiger Steuern im Portfolio.

ad d) institutionelle Ausformung, Verwaltung

Hier spare ich mir aus Gründen der Übersichtlichkeit eine tabellarische Aufstellung. Die meisten Modelle wollen das über das Finanzamt abwickeln, andere machen keine Angaben, das Modell Attac spricht von einer Bürgerversicherung, das habe ich mir bis jetzt noch nicht angesehen, werde es aber einbinden, wenn es gravierende und relevante Unterschiede gibt. Ansonsten ergeben sich aus diesem Punkt keine Kriterien für eine Unterscheidung.

ad e) Berücksichtigung von Sonderbedarfen (also zusätzliche Transfers zum BGE)

Hier verzichte ich ebenfalls auf eine tabellarische Darstellung. Die überwältigende Mehrheit der Modelle möchte Sonderbedarfe zusätzlich zum Grundeinkommen berücksichtigen. Am Häufigsten genannt werden : chronisch Kranke, Behinderte, Senioren e.t.c. Da sich hier die Modelle kaum etwas nehmen werde ich diesen Punkt der Einfachkeit halber nicht als Auswahlkriterium heranziehen.

ad f) Umgang mit anderen steuerfinanzierten Sozialtransfers (welche werden ersetzt, welche kommen hinzu ?)

Hier ergibt sich abermals ein so einheitliches Bild, dass sich eine Aufstellung nicht lohnt. Die meisten Modelle verstehen das BGE als Ersatz für die Grundsicherung, das Kindergeld, BaFöG, manche nehmen noch das Wohngeld hinzu, einige wenige sehen das BGE als Ersatz für restlos alle steuerfinanzierten Sozialtransfers. Also muss ich für die 3 Kandidaten zumindest ein Modell aus den ersten und den letzten Modellen dabeihaben.

ad g) Ausformung der Sozialversicherung im neuen System (Krankenkasse, Unfallversicherung, Pensions (=Renten)versicherung e.t.c ); Ausformung der Sozialversicherung im neuen System (Krankenkasse, Unfallversicherung, Pensions (=Renten)versicherung e.t.c )

Eine ganz gewichtige Frage. Schließlich ist das heute überwiegend kein Sozialtransfer, sondern, wie der Name schon sagt eine Versicherungsleistung, überwiegend geknüpft an Erwerbsarbeit und die Finanzierung überwiegend versicherungsmathematisch ausgestaltet, außer dort, wo sich das nicht ausgeht (etwa bei Pensionen).

Die Abkürzungen in folgender Tabelle sind :

ALV (Arbeitslosenverischerung), KV (Krankenversicherung), PV (Pflegeversicherung), RV (Rentenversicherung), UV (Unfallversicherung)

Grundeinkommensmodell Sozialversicherungen
Existenzgeld bleiben alle in bestehender Form erhalten
Grundeinkommen nach Carls 2016 werden bis auf UV abgeschafft,
KV/PV steuerfinanziert
Grundeinkommen nach Dilthey 2008 werden abgeschafft, KV/PV für alle steuerfinanziert
Emanzipatorisches Grundeinkommen RV/KV/PV wird paritätische Bürgerversicherung, ALV wird paritätische Erwerbslosenversicherung,
BGE als Sockelrente, Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze, geringere Beiträg
Solidarisches Grundeinkommen (Piratenpartei) RV wird in paritätisch finanzierte
Zusatzrentenpflichtversicherung (Bürgerversicherung) umgewandelt, KV/PV wird über ESt finanziert, ALV wird abgeschafft
Solidarisches Grundeinkommen (SPD Rhein-Erft) RV (evtl.)/KV/PV werden zur paritätischen Bürgerversicherung, KV/PV-Beiträge für BGE-Beziehende steuerfinanziert, senken bei Erwerb die erwerbsabhängigen Beiträge
Grundeinkommen nach ATTAC 2012 RV/KV/PV werden paritätische Bürgerversicherung
Grundeinkommen nach Götz Werner 2017 schrittweise Ersetzung bis zu endgültiger Abschaffung bei voller/ausreichender Höhe des BGE (substitutiv)
Grünes Grundeinkommen RV/ALV Leistungen durch BGE gesockelt; KV/PV wird Bürgerversicherung
Grundeinkommen nach dem dt.Bundesjugendring bleiben erhalten wie bisher
Grundeinkommen nach dem Bundesjugendwerk(Arbeiterwohlfahrt) keine Angaben, ALV abschaffen
Grundeinkommen nach der Naturfreundejugend RV und ALV abschaffen
Ulmer Transfergrenzenmodell bleiben bestehen, können aber verändert werden (z. B. Höhe und Beiträge)
Grundeinkommen nach Straubhaar 2017 werden abgeschafft, KV und UV steuerfinanziert

Hier trennen sich die Wege der Modelle. Einige sehen es so, dass die alle Versicherungen bestehen bleiben wie bisher, das wird ein Kandidat, viele sprechen von  paritätischen Bürgerversicherungen (wo ich noch nicht weiß, was das überhaupt bedeuten soll) ein weiterer Kandidat, viele wollen erwerbslose nur-BGE Bezieher von der Versicherungsbeitragspflicht befreien und zumindest die Kranken-und Pflegeversicherung steuerfinanzieren andere wollen das System der Versicherung überhaupt verlassen und KV/PV nur steuerfinanzieren, die letzten Beiden ergeben den letzen Kandidaten.

h) Schicksal der sonstigen öffentlichen Infrastruktur bzw. Dienstleistungen (Aussagen darüber, was nach Einführung des BGE, PGE oder der Grund-/Mindestsicherung mit öffentlichen Infrastrukturen und Dienstleistungen in den Bereichen Kultur, Bildung, Soziales, öffentlicher Verkehr etc. geschehen soll.)

Grundeinkommensmodell Öffentliche Infrastrukturen / Dienstleistungen
Existenzgeld ausbauen, demokratisieren, gebührenfrei
Grundeinkommen nach Carls 2016 keine Angaben
Grundeinkommen nach Dilthey 2008 ausbauen, gebührenfreie Bildung
Emanzipatorisches Grundeinkommen ausbauen, demokratisieren, tendenziell gebührenfrei
Solidarisches Grundeinkommen (Piratenpartei) im Parteiprogramm Forderung nach gebührenfreier Bildung, außerdem fordern einige Landesprogramme/Positionspapierefahrscheinlosen ÖPNV, Ausbau Freifunknetze, öffentliches WLAN flächendeckend
Solidarisches Grundeinkommen (SPD Rhein-Erft) Bildungsstruktur ausbauen, Bildung gebührenfrei, Verkehrsinfrastruktur ausbauen
Grundeinkommen nach ATTAC 2012 ausbauen, demokratisieren, gebührenfrei
Grundeinkommen nach Götz Werner 2017 werden beibehalten, Lohnkosten werden gesenkt (BGE substitutiv)
Grünes Grundeinkommen ausbauen, gebührenfreie Bildung für gesamten Lebensweg
Grundeinkommen nach dem dt.Bundesjugendring Ausbau, gebührenfreie Bildung
Grundeinkommen nach dem Bundesjugendwerk(Arbeiterwohlfahrt) Ausbauen
Grundeinkommen nach der Naturfreundejugend gebührenfreie soziale Infrastruktur
Ulmer Transfergrenzenmodell keine Angaben,
unterliegt politischer Entscheidung
Grundeinkommen nach Straubhaar 2017 Erhalt, keine weiteren Angaben

Die meisten wollen gebührenfreie Bildung, ehrlicherweise muss ich mich erst schlau machen, welche Bildung in DE was kostet, aber Bildung gebührenfrei ist ein Kandidat. Ein weitere ist „keine Änderung“, auch das kommt gehäuft vor, manche BGE Modelle wollen einfach Alles gebührenfrei, das ist der letzte Kandidat.

ad i) Ausgestaltung der Arbeitsmarktpolitik (Aussagen darüber, ob und welche arbeitsmarktpolitischen Instrumente im Konzept vorgesehen sind, z. B. Mindestlohn (ML) oder AZV (gesetzliche oder sonst allgemein ausgehandelte Arbeitszeitverkürzung)

Grundeinkommensmodell Arbeitsmarktpolitik
Existenzgeld gesetzlicher ML, AZV
Grundeinkommen nach Carls 2016 keine Angaben zu ML und AZV,steuerfinanzierte Arbeitsförderung
Grundeinkommen nach Dilthey 2008 kein ML, keine AZV, kein Tariflohn, sollte BGE gleichen Lohn für gleiche Arbeit nicht durchsetzen, dann kollektivrechtliche Regelungen
Emanzipatorisches Grundeinkommen gesetzlicher ML und AZV, Arbeitsmarktfonds, öffentlich geförderter Beschäftigungssektor, Verbot Leiharbeit
Solidarisches Grundeinkommen (Piratenpartei) gesetzlicher ML
Solidarisches Grundeinkommen (SPD Rhein-Erft) ML
Grundeinkommen nach ATTAC 2012 gesetzlicher ML, AZV, aktive Arbeitsmarktpolitik
Grundeinkommen nach Götz Werner 2017 ML u. a. kollektivrechtliche Regelungen möglich
Grünes Grundeinkommen ML, aktive Arbeitsmarktpolitik
Grundeinkommen nach dem dt.Bundesjugendring ML, AZV
Grundeinkommen nach dem Bundesjugendwerk(Arbeiterwohlfahrt) ML, AZV
Grundeinkommen nach der Naturfreundejugend keine Angaben
Ulmer Transfergrenzenmodell keine Angaben, unterliegt politischer Entscheidung
Grundeinkommen nach Straubhaar 2017 Abschaffung Mindestlohn und bestehender Kündigungsschutz

Die Auswirkungen der arbeitsmarktpolitischen Instrumente auf ein BGE sind mir noch nicht ganz klar, sicher ist, es gibt Modelle mit Mindestlohn und Arbeitszeitverkürzung, ein sicherer Kandidat, es gibt Modelle nur mit ML, ein weiterer Kandidat, und zuguterletzt gibt es Modelle ohne ML/AZV, mithin der letzte Kandidat.

j) weitere gesellschaftspolitische Ansätze und Begleitmaßnahmen

Diesen Punkt werde ich nicht als Unterscheidungskriterium heranziehen, da er mit dem jeweiligen BGE Modell an sich nichts zu tun hat. Ich kann aber Rückschlüsse ziehen, aus welcher ideologischen Ecke beim jeweiligen Modell der Wind weht und meine Erfahrung lehrt mich, dass Ideologien wie Ideologen in jedem Fall mit Vorsicht zu begegnen ist, da viele davon Ideologie dort haben, wo bei anderen Menschen das Gehirn ist.

Grundeinkommensmodell weitere gesellschaftspolitische Ansätze
Existenzgeld demokratische Aneignung der Produktions und Lebensbedingungen, Geschlechtergerechtigkeit, BGE als Globales Soziales Recht
Grundeinkommen nach Carls 2016 keine Angaben
Grundeinkommen nach Dilthey 2008 Angaben
Emanzipatorisches Grundeinkommen demokratische Aneignung der Produktions-und Lebensbedingungen, Geschlechtergerechtigkeit, ökologischer Umbau, BGE als Globales Soziales Recht
Solidarisches Grundeinkommen (Piratenpartei) keine Angaben
Solidarisches Grundeinkommen (SPD Rhein-Erft) angestrebt wird eine freie Tätigkeitsgesellschaft
Grundeinkommen nach ATTAC 2012 Kritik an der Arbeitsvergesellschaftung, Aneignung der Produktionsbedingungen und öffentlichen Güter, BGE als Globales Soziales Recht
Grundeinkommen nach Götz Werner 2017 Reform der Ressourcennutzung, Geldordnung und des Privat-/Produktiveigentums (Trennung des Privateigentums vom privaten Produktiveigentum sowie von Gewinnen aus Produktion und Spekulation, neuerdings: demokratische Regulierung Finanzmarkt)
Grünes Grundeinkommen Geschlechtergerechtigkeit, ökologischer Umbau, durch Steuerlenkung befördert,BGE global ausweiten
Grundeinkommen nach dem dt.Bundesjugendring Geschlechtergerechtigkeit, umfangreiches Antidiskriminierungsgesetz, Umverteilung von oben nach unten
Grundeinkommen nach dem Bundesjugendwerk(Arbeiterwohlfahrt) Geschlechtergerechtigkeit
Grundeinkommen nach der Naturfreundejugend Grundeinkommen global angestrebt
Ulmer Transfergrenzenmodell keine Angaben
Grundeinkommen nach Straubhaar 2017 keine Angaben

In Teil 2 geht es weiter mit der endgültigen Auswahl der zu untersuchenden Modelle, einigen unwissenschaftlichen Vorbetrachtungen und der Darlegung der Untersuchungsmethodik.

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