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Gedanken zur Abstimmung über die Wehrpflicht am 20.01.2013

Posted by Clochard - 31. Januar 2018

In Österreich gab es am 20.01.2013 eine Volksbefragung zum Thema Wehrpflicht.

Die Wehrpflicht für männliche Staatsbürger gibt es in Österreich seit 1868, eingeführt mit dem Reichsgesetzblatt 151/1868.  Obwohl in §1 von einer „allgemeinen Wehrpflicht“, die  „von jedem wehrfähigen Staatsbürger erfüllt werden muss“ die Rede ist galt sie natürlich nur für Männer. Reiche und solche Männer, die Versorgunspflichten für Frauen hatten, konnten von der Wehrpflicht ausgenommen werden. Alle anderen mussten 3 Jahre ihres Lebens dem Staat opfern.

Nach dem ersten Weltkrieg, in dem es für Millionen österreichischer Männer nicht beim Opfern von ein wenig Lebenszeit geblieben war, sondern ihre zerschundenen, zerstückelten und ausgemergelten Leichen die Schlachtfelder Europas bedeckten, verschaffte der Friedensvertrag von St.Germain den österreichischen Männern eine Atempause. Dort wurde nämlich eine Freiwilligenarmee mit einer Höchststärke von 30000 MANN vorgeschrieben. (siehe Artikel 119 und 120).

Ab April 1936 wurde wieder eine Wehrpflicht eingeführt, zunächst mit einer Dienstzeit von 12 Monaten, die dann ab Februar 1938 auf 18 Monate ausgedehnt wurde. Der damals Hauptbetreibende Alfred Jansa wollte Österreich so gegen einen 1939 erwarteten Angriff von Nazideutschland schützen. Wir alle wissen, wie die Geschichte ausgegangen ist.

Nach dem zweiten Weltkrieg wurde mit dem Staatsvertrag von 1955 das System der „allgemeinen“ Wehrpflicht wieder eingeführt. Selbstredend wieder nur zulasten von Männern. Die Dienstzeit betrug zunächst 9 Monate, wurde unter Kreisky 1972 auf acht Monate reduziert, und erst 1975 wurde die Möglichkeit geschaffen statt dem Wehrdienst einen Wehrersatzdienst von ebenfalls 8 Monaten abzuleisten, wenn Gewissensgründe gegen den Wehrdienst sprachen.

Der nächste Meilenstein folgte erst 1992, in diesem Jahr wurde die Gewissenüberprüfung ausgesetzt, dafür der Zivildienst quasi als „Strafe“ zuerst auf zehn, in den Jahren 1994 und 1997 dann auf elf respektive 12 Monate ausgedehnt. Die letzte Änderung vor der Volksabstimmung war die Verkürzung der Dienstzeit auf 6 Monate bei gleichzeitiger Herabsetzung des Wehrersatzdienstes auf 9 Monate im Jahr 2006.

Zwangswehrdienst hat große Ähnlichkeit mit Sklavenarbeit und Zwangsarbeit, deswegen musste in die Konvention für Menschenrechte (Art.4 Abs 3 b) extra ein Passus eingearbeitet werden um die männliche Zwangs- und Sklavenarbeit menschenrechtskonform zu machen.

Männer verlieren also zwangsweise wertvolle Lebenszeit, Männer werden in dieser Zeit absolut lausig entschädigt, Männer steigen dadurch später in den Beruf ein oder im Beruf auf, werden dadurch in ihren Verdienstchancen und Karrieremöglichkeiten gehemmt (wofür sie dann dankenswerterweise 5 Jahre länger als Frauen arbeiten dürfen), Männer unterliegen beim ÖBH einem grausamen, sadistischen Regime mit eigenem Strafrecht, jeder auch noch so blöden Anordnung (=Befehl) ist unbedingt folge zu leisten, bei zuwiderhandeln gibt es Konsequenzen bis hin zur Zerstörung des zivilen Lebens der Person, mit anderen Worten, beim ÖBH ist man zwangsweise seiner gesamten Menschenwürde beraubt. Und der letzte, aber nicht unwichtigste Punkt : Es ist eine Vorbereitung auf das Getötetwerden.

Am 20.01.2013 hatte nun die österreichische Bevölkerung mittels Volksbefragung die Möglichkeit sich für eine von 2 Alternativen zu entscheiden. Obwohl das Ergebnis einer Volksbefragung in Österreich für die Regierung nicht bindend ist, hatten damals alle Parteien versprochen sich an das Ergebnis zu halten.

Die Fragen waren im Wortlaut :

Sind Sie für die Einführung eines Berufsheeres und eines bezahlten freiwilligen Sozialjahres?

oder

Sind Sie für die Beibehaltung der allgemeinen Wehrpflicht und des Zivildienstes?

 

Wie man sofort sehen kann, ist die Fragestellung unendlich feige. Im Zeitalter der Gleichberechtigung wäre es geboten gewesen die zweite Frage so zu formulieren :

„Sind sie für eine geschlechtsunabhängige Wehrpflicht und/oder Zivildienst“

Aber dafür waren die Herren zu feige. Im Jahr 2013 gab es keinen Grund diese inzwischen im Verfassungsrang befindliche Diskriminierung von Männern aufrechtzuerhalten.

Anzumerken bleibt noch, dass der Verfassungrechtler Heinz Mayer eine kommende Wehrpflicht für Frauen unausweichlich kommen sieht. Die heimischen Politiker haben, wie nicht anders zu erwarten, kollektiv den Schwanz eingezogen.

Mal sehen wie es weitergeht………………

Nachtrag : Ich wurde von einigen werten Lesern dieses Blogs mehrmals darauf hingewiesen, dass ich gar nicht erwähnt habe, wie diese Abstimmung ausgegangen ist.

Nun 52,4 % der Abstimmungsberechtigten haben teilgenommen, von denen votierten 40,3% für ein Berufsheer und ein freiwilliges soziales Jahr, 59,7% für die Beibehaltung der Wehrpflicht in der bestehenden, diskriminierenden Form. Als einziges Bundesland stimmte Wien in der Mehrheit für ein Berufsheer, zynischerweise votierten auch Frauen zu insgesamt 55% für eine Wehrpflicht nur für Männer.

Das Hauptmotiv der Wehrpflichtbefürworter war übrigens „weil der Zivildienst erhalten bleiben soll“.

 

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